Tennisball auf Ascheplatz

Der Bayerische Ministerrat hat einige Anpassungen in der Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung festgelegt, die ab 12. Januar 2022 gelten und auch den Tennissport betreffen. Vorweg, die 2G-Plus-Regelung für die Tennishalle bleibt bestehen. Aber es gibt drei kleine Erleichterungen:

  • Personen, die bereits einen Booster erhalten haben, sind künftig bereits ab Tag 1 nach der Auffrischungsimpfung von der Testpflicht befreit (früher 15 Tage).

  • Als geboostert gelten nun auch Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

  • Die Ausnahmeregelung für Schüler unter 18 Jahren wird fortgeführt. Sie dürfen auch weiterhin ungeimpft Gastronomie und Tennishalle nutzen. Einen zusätzlichen Test benötigen sie nicht, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

 

Leider konnten unseren Weihnachtsfeiern auch in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden. Damit zumindest unsere vielen Kinder und Jugendlichen nicht ganz leer ausgehen, hat sich die Jugendleitung wieder etwas überlegt. So wurden 100 Nikolaussackerl gepackt und kurzerhand im Training von den Trainern Thomas und Julia ausgeteilt. Darin versteckt waren neben Nüssen und Süßigkeiten auch ein Tennisball sowie Gutscheine der Tennisschule Maier. Eine tolle Aktion!

 

Es gibt gute Nachrichten zu vermelden: Nachdem die Inzidenz im Landkreis Passau fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 1000 unterschritten hat, dürfen Tennishalle und Tennisstüberl ab Montag, 6. Dezember 2021, wieder bis 22 Uhr öffnen.

Es gelten folgende Corona-Regeln:

Tennishalle: Zutritt nur mit 2G-Plus-Nachweis. Jeder Spieler benötigt zusätzlich zum Status geimpft/genesen auch noch einen negativen Coronatest. Dies kann ein Testzertifikat von einer offiziellen Teststelle sein oder auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort. Schnelltests bitte selber mitbringen. Als Aufsichtspersonen gelten der Wirt sowie alle Mitglieder der Vorstandschaft. Wir können allerdings nicht garantieren, dass immer jemand von diesem Personenkreis im Tennisclub anwesend ist. Sollte niemand zur Aufsicht anwesend sein, so ist diese Testmöglichkeit nicht gegeben und es darf auch nicht in der Halle gespielt werden. Schüler, die im Unterricht regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Tennisstüberl: Zutritt nach der 2G-Regel für Geimpfte und Genesene. Ein zusätzlicher Coronatest ist für die Gastronomie nicht nötig. Bitte unterstützt unseren Wirt Anderl, er hat es wahrlich in der letzten Zeit nicht leicht gehabt. Die große Weihnachtsfeier können wir aus den aktuellen Pandemiegründen ohnehin nicht abhalten.

 

Damit hatten wir nicht gerechnet: Die Teilnehmerplätze für das Halloween-Turnier der Erwachsenen 2021 waren heuer so begehrt, dass die Anmeldelisten innerhalb kurzer Zeit gefüllt waren und schon einige Tage vor der Veranstaltung ein Teilnehmerstopp nötig wurde. Insgesamt hatten sich je 15 Tennisbegeisterte im Freizeit- und Mannschaftsbereich für das Schleiferl-Doppelturnier am Sonntagabend, 31. Oktober 2021, angemeldet. Laut aktueller Corona-Verordnung galt für alle Beteiligten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

Das Turnier begann pünktlich um 21 Uhr nach einer kurzen Einspielzeit für die, die einen freien Platz ergattern konnten. 1. Vorsitzender  Robert Hackl begrüßte alle anwesenden Spieler mit einem dicken Lob für das überwältigende Interesse an diesem nun schon zur Tradition gewordenen Turnier. Er erklärte auch kurz den Spielmodus: So wurden in jeder Konkurrenz je 20 Minuten im Mixed Doppel mit wechselnden Partnern gespielt. Per Zufallsgenerator wurden die jeweiligen Spielpartner in jeder Runde neu zusammengelost. Insgesamt kam jeder Spieler viermal zum Einsatz.